In Baden-Württemberg lassen sich viele Garagen und Carports genehmigungsfrei errichten. Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) stellt Nebengebäude wie Garagen, überdachte Stellplätze und Mülltonnenboxen unter klaren Voraussetzungen von der Genehmigung frei. Seit der LBO-Reform 2025 gilt eine höhere Grenze als früher. Wichtig zu wissen: Genehmigungsfrei bedeutet nicht regelfrei. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wann Sie keinen Bauantrag brauchen, welche Grenzwerte gelten und worauf Sie vor dem Aufstellen achten.
Auf einen Blick
- Garage oder Carport verfahrensfrei bis 50 m² Grundfläche und 3 m mittlere Wandhöhe, nicht im Außenbereich (Anhang zu § 50 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO BW).
- An der Grundstücksgrenze zulässig bei 3 m Wandhöhe und höchstens 25 m² Wandfläche, dazu höchstens 9 m je Nachbargrenze und 15 m insgesamt (§ 6 Abs. 1 LBO BW).
- Mülltonnenbox und kleine Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume verfahrensfrei bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt im Innenbereich.
- Auch verfahrensfrei: Bebauungsplan und örtliche Vorschriften gelten weiter (§ 50 Abs. 5 LBO BW).
Wann Garage und Carport in Baden-Württemberg genehmigungsfrei sind
Nach dem Anhang zu § 50 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO BW sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) verfahrensfrei, wenn ihre Grundfläche höchstens 50 m² beträgt, die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m misst und sie nicht im Außenbereich stehen. Wer innerhalb dieser Werte bleibt, kann sein Vorhaben in der Regel ohne Bauantrag umsetzen.
Hinweis zur LBO-Reform 2025: Mit dem Gesetz für das schnellere Bauen wurde die verfahrensfreie Garagengröße zum 28.06.2025 von 30 m² auf 50 m² Grundfläche angehoben. Ältere Ratgeber mit 30 m² sind damit überholt.
Bauen direkt an der Grundstücksgrenze
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO BW erlaubt Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume ohne eigene Abstandsfläche direkt an der Grundstücksgrenze, wenn die Wandhöhe höchstens 3 m und die Wandfläche höchstens 25 m² beträgt. Zusätzlich begrenzt § 6 Abs. 1 Satz 3 LBO BW die Grenzbebauung auf höchstens 9 m entlang einer einzelnen Nachbargrenze und 15 m insgesamt über alle Grenzen.
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Baurecht einhalten. Nach § 50 Abs. 5 LBO BW müssen verfahrensfreie Vorhaben ebenso wie genehmigungspflichtige den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Das heißt konkret: Abstandsflächen (§§ 5 und 6 LBO), ein Bebauungsplan, örtliche Bauvorschriften und das Stellplatzrecht gelten weiter. Prüfen Sie deshalb vor dem Aufstellen immer den Bebauungsplan für Ihr Grundstück beim zuständigen Bauamt.
Gerätehäuser und Mülltonnenboxen
Für Gerätehäuser, Mülltonnenboxen und ähnliche Nebengebäude greift der Anhang zu § 50 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO BW: Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, sind im Innenbereich bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 40 m³ verfahrensfrei. Ein Gerätehaus in üblicher Größe und eine Mülltonnenbox liegen darunter und sind damit in aller Regel genehmigungsfrei.
Was gilt im Außenbereich?
Im Außenbereich gelten strengere Regeln. Garagen und Carports sind dort nicht verfahrensfrei. Sonstige Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten sind nur bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 20 m³ verfahrensfrei. Für ein Vorhaben im Außenbereich sollten Sie in jedem Fall zuerst das Bauamt einbinden.
Wann Sie in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung brauchen
Ein Bauantrag wird nötig, sobald Ihr Vorhaben die genannten Grenzwerte überschreitet oder besondere örtliche Vorgaben bestehen:
- Grundfläche über 50 m² oder mittlere Wandhöhe über 3 m
- Standort im Außenbereich
- ein Bebauungsplan oder eine Satzung sieht ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren vor
In diesen Fällen erteilt die untere Baurechtsbehörde, also das Bauamt Ihrer Stadt oder Ihres Landratsamts, die verbindliche Auskunft.
Checkliste vor dem Aufstellen
- Maße prüfen: Bleiben Sie unter 50 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe?
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften beim Bauamt einsehen.
- Grenzbebauung prüfen: Wandfläche bis 25 m², höchstens 9 m je Grenze und 15 m gesamt?
- Bei Unklarheiten eine Bauvoranfrage an das Bauamt richten.
- Fundament und Statik einplanen.
So unterstützt FF Garagen
FF Garagen aus Gremsdorf plant und montiert Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser und Mülltonnenboxen in Franken und den angrenzenden Regionen. Unsere Standardmaße sind so ausgelegt, dass sie sich gut in den genehmigungsfreien Rahmen einfügen lassen. Bei einem Vor-Ort-Termin vermisst Inhaber Roman Fast den Bauplatz und berät Sie zu Maßen und Standort. Anschließend erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot. Einen Überblick über die Regeln aller Bundesländer bietet unsere Übersicht Baugenehmigung nach Bundesland.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden gibt die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW) mit Stand Juli 2026 wieder (Fassung nach der Reform vom 18.03.2025) und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzesfassung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt die zuständige untere Baurechtsbehörde.
Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Baden-Württemberg
Ist ein Carport in Baden-Württemberg genehmigungsfrei?
In der Regel ja, wenn die Grundfläche höchstens 50 m² und die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt und der Carport nicht im Außenbereich steht (Anhang zu § 50 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO BW). Ein Bebauungsplan kann zusätzliche Vorgaben machen.
Wie groß darf eine Garage in Baden-Württemberg ohne Baugenehmigung sein?
Seit der LBO-Reform 2025 bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m mittlere Wandhöhe im Innenbereich (Anhang zu § 50 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO BW). Früher lag die Grenze bei 30 m².
Darf ich die Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume sind an der Grenze zulässig, wenn die Wandhöhe 3 m und die Wandfläche 25 m² nicht überschreiten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO BW). Zusätzlich gilt: höchstens 9 m je Nachbargrenze und 15 m insgesamt (§ 6 Abs. 1 Satz 3).
Sind Garage und Carport auch im Außenbereich genehmigungsfrei?
Nein. Im Außenbereich sind Garagen und Carports nicht verfahrensfrei. Sonstige Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten sind dort nur bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei.
Ist eine Mülltonnenbox in Baden-Württemberg genehmigungspflichtig?
Im Innenbereich sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis zu 40 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei (Anhang zu § 50 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO BW). Eine übliche Mülltonnenbox liegt weit darunter.
Bedeutet genehmigungsfrei, dass ich ohne weitere Prüfung bauen darf?
Nein. Nach § 50 Abs. 5 LBO BW gelten Abstandsflächen, Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften weiter. Prüfen Sie diese vor dem Aufstellen beim zuständigen Bauamt.
Braucht ein Gerätehaus in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung?
Im Innenbereich sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei (Anhang zu § 50 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO BW). Ein übliches Gerätehaus liegt darunter; ein Bebauungsplan kann zusätzliche Vorgaben machen.