Ob Fertiggarage, Carport, Gerätehaus oder Mülltonnenbox: Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen, hängt vom Bundesland ab. Baurecht ist Ländersache, jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung mit eigenen Grenzwerten. Diese Übersicht erklärt das Grundprinzip und führt zu den detaillierten Leitfäden je Land.
Zwei Kategorien entscheiden
Die Bauordnungen sortieren nicht nach Produktnamen, sondern nach Gebäudetyp. Unsere Produkte fallen in zwei Kategorien, für die jeweils eigene Regeln gelten:
- Garagen und überdachte Stellplätze - dazu zählen Fertiggaragen und Carports. Sie sind bis zu einer bestimmten Größe und Höhe genehmigungsfrei, außer im Außenbereich.
- Kleine Gebäude ohne Aufenthaltsräume - dazu zählen Gerätehäuser und Mülltonnenboxen. Sie sind bis zu einem bestimmten Rauminhalt oder einer bestimmten Grundfläche genehmigungsfrei.
Die konkreten Grenzwerte (zum Beispiel zulässige Fläche, Wandhöhe und Grenzbebauung) unterscheiden sich je Bundesland zum Teil deutlich. Deshalb finden Sie die genauen Werte auf der jeweiligen Länderseite.
Leitfäden nach Bundesland
Weitere Bundesländer folgen. Sie sehen Ihr Land noch nicht? Fragen Sie uns, wir prüfen Ihr Vorhaben gern.
Immer gilt: genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
In allen Bundesländern gilt: Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einhalten. Prüfen Sie diese vor dem Aufstellen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
So unterstützt FF Garagen
FF Garagen aus Gremsdorf plant und montiert Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser und Mülltonnenboxen in Franken und den angrenzenden Regionen. Unsere Standardmaße sind so ausgelegt, dass sie sich gut in den genehmigungsfreien Rahmen einfügen lassen. Bei einem Vor-Ort-Termin vermisst Inhaber Roman Fast den Bauplatz und berät Sie zu Maßen und Standort. Anschließend erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot.
Rechtlicher Hinweis: Diese Übersicht fasst die Landesbauordnungen allgemein zusammen und stellt keine Rechtsberatung dar. Die verbindlichen Grenzwerte stehen auf den jeweiligen Länderseiten mit Fundstelle. Maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzesfassung. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Häufige Fragen
Braucht man in Deutschland überall dieselbe Baugenehmigung für einen Carport?
Nein. Baurecht ist Ländersache. Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung mit eigenen Grenzwerten für Fläche, Höhe und Grenzbebauung. Die genauen Werte finden Sie auf der jeweiligen Länderseite.
Sind Gerätehaus und Mülltonnenbox baurechtlich gleich zu behandeln?
In der Regel ja. Beide zählen zu den kleinen Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und unterliegen derselben Verfahrensfreiheit, meist bis zu einem bestimmten Rauminhalt oder einer bestimmten Grundfläche, die je Bundesland festgelegt ist.