In Bremen lassen sich viele Garagen und Carports verfahrensfrei errichten. Die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) stellt Garagen, überdachte Stellplätze und kleine Gerätehäuser unter klaren Voraussetzungen von der Genehmigung frei. Wichtig zu wissen: Verfahrensfrei bedeutet nicht regelfrei.
Auf einen Blick
- Garage oder Carport verfahrensfrei bis 50 m² Bruttogrundfläche je Baugrundstück und 3 m mittlere Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO).
- An der Grundstücksgrenze zulässig bei 3 m mittlerer Wandhöhe, höchstens 9 m je Grundstücksgrenze und 18 m insgesamt (§ 6 Abs. 8 BremLBO).
- Kleine Gebäude bis 10 m² Bruttogrundfläche, Gartengerätehäuser sogar bis 12 m² verfahrensfrei, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO).
- Auch verfahrensfrei: Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften gelten weiter (§ 59 Abs. 2 BremLBO).
Wann Garage und Carport in Bremen genehmigungsfrei sind
Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) und Fahrradabstellplätze verfahrensfrei, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m und die Bruttogrundfläche insgesamt höchstens 50 m² je Baugrundstück beträgt und sie nicht im Außenbereich stehen. Carports sind im Gesetz ausdrücklich als überdachte Stellplätze mitgemeint. Wer innerhalb dieser Werte bleibt, kann sein Vorhaben in Bremen in der Regel ohne Bauantrag umsetzen.
Bauen direkt an der Grundstücksgrenze
§ 6 Abs. 8 BremLBO erlaubt Garagen, Carports, Stellplätze und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten ohne eigene Abstandsfläche an der Grundstücksgrenze, wenn die mittlere Wandhöhe an der Grenze höchstens 3 m und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze höchstens 9 m beträgt. Über alle Grenzen zusammen darf diese Grenzbebauung insgesamt 18 m nicht überschreiten.
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Baurecht einhalten. Nach § 59 Abs. 2 BremLBO entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Das heißt konkret: Ein Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften können Standort, Größe, Dachform oder Farbe trotzdem regeln. Prüfen Sie deshalb vor dem Aufstellen immer den Bebauungsplan für Ihr Grundstück beim zuständigen Bauordnungsamt.
Gerätehäuser und Mülltonnenboxen
Bremen bemisst kleine Nebengebäude nach der Bruttogrundfläche. Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO sind eingeschossige Gebäude bis zu 10 m² Bruttogrundfläche verfahrensfrei; für Gartengerätehäuser gilt sogar eine Grenze von 12 m², jeweils außer im Außenbereich. Eine Mülltonnenbox und ein kleines Gerätehaus fallen darunter und sind in aller Regel genehmigungsfrei. Ein Gartengerätehaus über 12 m² braucht dagegen ein Verfahren.
Was gilt im Außenbereich?
Im Außenbereich gelten strengere Regeln. Sowohl Garagen und Carports als auch die kleinen Gebäude sind dort nicht verfahrensfrei. Für ein Vorhaben im Außenbereich sollten Sie in jedem Fall zuerst das zuständige Bauordnungsamt einbinden.
Wann Sie in Bremen eine Baugenehmigung brauchen
Ein Bauantrag wird nötig, sobald Ihr Vorhaben die genannten Grenzwerte überschreitet oder besondere örtliche Vorgaben bestehen:
- Garage oder Carport mit Bruttogrundfläche über 50 m² oder mittlerer Wandhöhe über 3 m
- ein kleines Gebäude über 10 m² (Gartengerätehaus über 12 m²) Bruttogrundfläche
- Standort im Außenbereich
- ein Bebauungsplan oder eine Satzung sieht ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren vor
In diesen Fällen erteilt das zuständige Bauordnungsamt die verbindliche Auskunft.
Checkliste vor dem Aufstellen
- Maße prüfen: Bleibt die Garage oder der Carport unter 50 m² Bruttogrundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe?
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften beim Bauordnungsamt einsehen.
- Grenzbebauung prüfen: höchstens 9 m je Grenze und 18 m gesamt?
- Bei Unklarheiten eine Bauvoranfrage an die Behörde richten.
- Fundament und Statik einplanen.
So unterstützt FF Garagen
FF Garagen aus Gremsdorf plant und montiert Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser und Mülltonnenboxen in Franken und den angrenzenden Regionen. Unsere Standardmaße sind so ausgelegt, dass sie sich gut in den genehmigungsfreien Rahmen einfügen lassen. Bei einem Vor-Ort-Termin vermisst Inhaber Roman Fast den Bauplatz und berät Sie zu Maßen und Standort. Anschließend erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot. Die Regelungen der übrigen Bundesländer finden Sie in unserer Übersicht Baugenehmigung nach Bundesland.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden gibt die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) in der aktuell geltenden Fassung wieder (Rechtsstand: Juli 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzesfassung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt das zuständige Bauordnungsamt.
Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Bremen
Ist ein Carport in Bremen genehmigungsfrei?
In der Regel ja, wenn die Bruttogrundfläche höchstens 50 m² je Baugrundstück und die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt und der Carport nicht im Außenbereich steht (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO). Ein Bebauungsplan kann zusätzliche Vorgaben machen.
Wie groß darf eine Garage in Bremen ohne Baugenehmigung sein?
Bis zu insgesamt 50 m² Bruttogrundfläche je Baugrundstück und 3 m mittlerer Wandhöhe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO). Größere oder höhere Garagen brauchen ein Verfahren.
Darf ich die Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja. Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten sind an der Grenze zulässig, wenn die mittlere Wandhöhe an der Grenze 3 m und die Länge je Grundstücksgrenze 9 m nicht überschreiten (§ 6 Abs. 8 BremLBO). Insgesamt sind höchstens 18 m Grenzbebauung je Grundstück erlaubt.
Ist eine Mülltonnenbox in Bremen genehmigungspflichtig?
Kleine eingeschossige Gebäude sind bis 10 m² Bruttogrundfläche verfahrensfrei, Gartengerätehäuser bis 12 m², jeweils außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO). Eine übliche Mülltonnenbox liegt darunter.
Sind Garage und Carport auch im Außenbereich genehmigungsfrei?
Nein. Im Außenbereich sind weder Garagen und Carports noch die kleinen Gebäude verfahrensfrei. Dort sollten Sie das zuständige Bauordnungsamt einbinden.
Bedeutet genehmigungsfrei, dass ich ohne weitere Prüfung bauen darf?
Nein. Nach § 59 Abs. 2 BremLBO gelten Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften weiter. Prüfen Sie diese vor dem Aufstellen beim zuständigen Bauordnungsamt.
Braucht ein Gerätehaus in Bremen eine Baugenehmigung?
Ein Gartengerätehaus ist bis 12 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei, sonstige kleine Gebäude bis 10 m², jeweils außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO). Ein größeres Gerätehaus braucht dagegen ein Verfahren.