In Sachsen-Anhalt lassen sich viele Garagen und Carports verfahrensfrei errichten. Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) stellt Garagen, überdachte Stellplätze und kleine Gerätehäuser unter klaren Voraussetzungen von der Genehmigung frei. Wichtig zu wissen: Verfahrensfrei bedeutet nicht regelfrei.
Auf einen Blick
- Garage oder Carport verfahrensfrei bis 50 m² Grundfläche und 3 m mittlere Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA).
- An der Grundstücksgrenze zulässig bei 3 m mittlerer Wandhöhe, höchstens 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m insgesamt (§ 6 Abs. 9 BauO LSA).
- Gerätehäuser und Mülltonnenboxen als eingeschossige Gebäude bis 10 m² Grundfläche verfahrensfrei, nicht im Außenbereich (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA).
- Auch verfahrensfrei: Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften gelten weiter (§ 58 Abs. 2 BauO LSA).
Wann Garage und Carport in Sachsen-Anhalt genehmigungsfrei sind
Nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) verfahrensfrei, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m und die Grundfläche höchstens 50 m² beträgt und sie nicht im Außenbereich stehen. Carports sind im Gesetz ausdrücklich als überdachte Stellplätze mitgemeint. Wer innerhalb dieser Werte bleibt, kann sein Vorhaben in Sachsen-Anhalt in der Regel ohne Bauantrag umsetzen.
Bauen direkt an der Grundstücksgrenze
§ 6 Abs. 9 BauO LSA erlaubt Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten ohne eigene Abstandsfläche an der Grundstücksgrenze, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze höchstens 9 m beträgt. Über alle Grenzen zusammen darf diese Grenzbebauung insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Baurecht einhalten. Nach § 58 Abs. 2 BauO LSA entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Das heißt konkret: Ein Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften können Standort, Größe, Dachform oder Farbe trotzdem regeln. Prüfen Sie deshalb vor dem Aufstellen immer den Bebauungsplan für Ihr Grundstück bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Gerätehäuser und Mülltonnenboxen
Sachsen-Anhalt bemisst kleine Nebengebäude nach der Grundfläche. Nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA sind eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m² verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Ein kleines Gerätehaus und erst recht eine Mülltonnenbox fallen darunter und sind im Innenbereich in aller Regel genehmigungsfrei. Ein Gerätehaus über 10 m² Grundfläche braucht dagegen ein Verfahren.
Was gilt im Außenbereich?
Im Außenbereich gelten strengere Regeln. Sowohl Garagen und Carports als auch die kleinen Gebäude bis 10 m² sind dort nicht verfahrensfrei. Für ein Vorhaben im Außenbereich sollten Sie in jedem Fall zuerst die untere Bauaufsichtsbehörde einbinden.
Wann Sie in Sachsen-Anhalt eine Baugenehmigung brauchen
Ein Bauantrag wird nötig, sobald Ihr Vorhaben die genannten Grenzwerte überschreitet oder besondere örtliche Vorgaben bestehen:
- Garage oder Carport mit Grundfläche über 50 m² oder mittlerer Wandhöhe über 3 m
- ein kleines Gebäude über 10 m² Grundfläche
- Standort im Außenbereich
- ein Bebauungsplan oder eine Satzung sieht ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren vor
In diesen Fällen erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde, also der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, die verbindliche Auskunft.
Checkliste vor dem Aufstellen
- Maße prüfen: Bleibt die Garage oder der Carport unter 50 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe, das Gerätehaus unter 10 m²?
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einsehen.
- Grenzbebauung prüfen: höchstens 9 m je Grenze und 15 m gesamt?
- Bei Unklarheiten eine Bauvoranfrage an die Behörde richten.
- Fundament und Statik einplanen.
So unterstützt FF Garagen
FF Garagen aus Gremsdorf plant und montiert Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser und Mülltonnenboxen in Franken und den angrenzenden Regionen. Unsere Standardmaße sind so ausgelegt, dass sie sich gut in den genehmigungsfreien Rahmen einfügen lassen. Bei einem Vor-Ort-Termin vermisst Inhaber Roman Fast den Bauplatz und berät Sie zu Maßen und Standort. Anschließend erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot. Die Regelungen der übrigen Bundesländer finden Sie in unserer Übersicht Baugenehmigung nach Bundesland.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden gibt die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) in der aktuell geltenden Fassung wieder (Rechtsstand: Juli 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzesfassung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt
Ist ein Carport in Sachsen-Anhalt genehmigungsfrei?
In der Regel ja, wenn die Grundfläche höchstens 50 m² und die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt und der Carport nicht im Außenbereich steht (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA). Ein Bebauungsplan kann zusätzliche Vorgaben machen.
Wie groß darf eine Garage in Sachsen-Anhalt ohne Baugenehmigung sein?
Bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA). Größere oder höhere Garagen brauchen ein Verfahren.
Darf ich die Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten sind an der Grenze zulässig, wenn die mittlere Wandhöhe 3 m und die Länge je Grundstücksgrenze 9 m nicht überschreiten (§ 6 Abs. 9 BauO LSA). Insgesamt sind höchstens 15 m Grenzbebauung je Grundstück erlaubt.
Ist eine Mülltonnenbox in Sachsen-Anhalt genehmigungspflichtig?
Kleine eingeschossige Gebäude sind bis 10 m² Grundfläche verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA). Eine übliche Mülltonnenbox liegt darunter.
Sind Garage und Carport auch im Außenbereich genehmigungsfrei?
Nein. Im Außenbereich sind weder Garagen und Carports noch die kleinen Gebäude bis 10 m² verfahrensfrei. Dort sollten Sie die untere Bauaufsichtsbehörde einbinden.
Bedeutet genehmigungsfrei, dass ich ohne weitere Prüfung bauen darf?
Nein. Nach § 58 Abs. 2 BauO LSA gelten Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften weiter. Prüfen Sie diese vor dem Aufstellen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Braucht ein Gerätehaus in Sachsen-Anhalt eine Baugenehmigung?
Ein eingeschossiges Gerätehaus ist bis 10 m² Grundfläche verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA). Ein größeres Gerätehaus über 10 m² braucht dagegen ein Verfahren.