In Berlin lassen sich viele Garagen und Carports verfahrensfrei errichten. Die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) stellt Garagen, überdachte Stellplätze und kleine Gerätehäuser unter klaren Voraussetzungen von der Genehmigung frei. Wichtig zu wissen: Verfahrensfrei bedeutet nicht regelfrei.
Auf einen Blick
- Garage oder Carport verfahrensfrei bis 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlere Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln).
- An der Grundstücksgrenze zulässig bei 3 m mittlerer Wandhöhe, höchstens 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m insgesamt (§ 6 Abs. 8 BauO Bln).
- Gerätehäuser und Mülltonnenboxen als eingeschossige Gebäude bis 10 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln).
- Auch verfahrensfrei: Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften gelten weiter (§ 59 Abs. 2 BauO Bln).
Wann Garage und Carport in Berlin genehmigungsfrei sind
Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln sind Garagen, überdachte Stellplätze (Carports) und deren Abstellräume verfahrensfrei, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m und die Brutto-Grundfläche höchstens 50 m² beträgt und sie nicht im Außenbereich stehen. Carports sind im Gesetz ausdrücklich als überdachte Stellplätze mitgemeint. Wer innerhalb dieser Werte bleibt, kann sein Vorhaben in Berlin in der Regel ohne Bauantrag umsetzen.
Bauen direkt an der Grundstücksgrenze
§ 6 Abs. 8 BauO Bln erlaubt Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten ohne eigene Abstandsfläche an der Grundstücksgrenze, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m und die Gebäudelänge einschließlich Dachüberstand je Grundstücksgrenze höchstens 9 m beträgt und die Dachneigung 45 Grad nicht überschreitet. Über alle Grenzen zusammen darf diese Grenzbebauung insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Baurecht einhalten. Nach § 59 Abs. 2 BauO Bln entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Das heißt konkret: Ein Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften können Standort, Größe, Dachform oder Farbe trotzdem regeln. Prüfen Sie deshalb vor dem Aufstellen immer den Bebauungsplan für Ihr Grundstück beim zuständigen Bau- und Wohnungsaufsichtsamt des Bezirks.
Gerätehäuser und Mülltonnenboxen
Berlin bemisst kleine Nebengebäude nach der Brutto-Grundfläche. Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln sind eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m² verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Ein kleines Gerätehaus und erst recht eine Mülltonnenbox fallen darunter und sind in aller Regel genehmigungsfrei. Ein Gerätehaus über 10 m² Brutto-Grundfläche braucht dagegen ein Verfahren.
Was gilt im Außenbereich?
Auch in Berlin gibt es Außenbereichsflächen, etwa am Stadtrand. Dort sind Garagen und Carports sowie die kleinen Gebäude bis 10 m² nicht verfahrensfrei. Für ein Vorhaben im Außenbereich sollten Sie in jedem Fall zuerst das zuständige Bau- und Wohnungsaufsichtsamt einbinden.
Wann Sie in Berlin eine Baugenehmigung brauchen
Ein Bauantrag wird nötig, sobald Ihr Vorhaben die genannten Grenzwerte überschreitet oder besondere örtliche Vorgaben bestehen:
- Garage oder Carport mit Brutto-Grundfläche über 50 m² oder mittlerer Wandhöhe über 3 m
- ein kleines Gebäude über 10 m² Brutto-Grundfläche
- Standort im Außenbereich
- ein Bebauungsplan oder eine Satzung sieht ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren vor
In diesen Fällen erteilt das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt des jeweiligen Bezirks die verbindliche Auskunft.
Checkliste vor dem Aufstellen
- Maße prüfen: Bleibt die Garage oder der Carport unter 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe, das Gerätehaus unter 10 m²?
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt einsehen.
- Grenzbebauung prüfen: höchstens 9 m je Grenze und 15 m gesamt?
- Bei Unklarheiten eine Bauvoranfrage an die Behörde richten.
- Fundament und Statik einplanen.
So unterstützt FF Garagen
FF Garagen aus Gremsdorf plant und montiert Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser und Mülltonnenboxen in Franken und den angrenzenden Regionen. Unsere Standardmaße sind so ausgelegt, dass sie sich gut in den genehmigungsfreien Rahmen einfügen lassen. Bei einem Vor-Ort-Termin vermisst Inhaber Roman Fast den Bauplatz und berät Sie zu Maßen und Standort. Anschließend erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot. Die Regelungen der übrigen Bundesländer finden Sie in unserer Übersicht Baugenehmigung nach Bundesland.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden gibt die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) in der aktuell geltenden Fassung wieder (Rechtsstand: Juli 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzesfassung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt das zuständige Bau- und Wohnungsaufsichtsamt.
Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Berlin
Ist ein Carport in Berlin genehmigungsfrei?
In der Regel ja, wenn die Brutto-Grundfläche höchstens 50 m² und die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt und der Carport nicht im Außenbereich steht (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln). Ein Bebauungsplan kann zusätzliche Vorgaben machen.
Wie groß darf eine Garage in Berlin ohne Baugenehmigung sein?
Bis zu 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln). Größere oder höhere Garagen brauchen ein Verfahren.
Darf ich die Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten sind an der Grenze zulässig, wenn die mittlere Wandhöhe 3 m und die Länge einschließlich Dachüberstand je Grundstücksgrenze 9 m nicht überschreiten und die Dachneigung höchstens 45 Grad beträgt (§ 6 Abs. 8 BauO Bln). Insgesamt sind höchstens 15 m Grenzbebauung je Grundstück erlaubt.
Ist eine Mülltonnenbox in Berlin genehmigungspflichtig?
Kleine eingeschossige Gebäude sind bis 10 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln). Eine übliche Mülltonnenbox liegt darunter.
Sind Garage und Carport auch im Außenbereich genehmigungsfrei?
Nein. Im Außenbereich sind weder Garagen und Carports noch die kleinen Gebäude bis 10 m² verfahrensfrei. Dort sollten Sie das zuständige Bau- und Wohnungsaufsichtsamt einbinden.
Bedeutet genehmigungsfrei, dass ich ohne weitere Prüfung bauen darf?
Nein. Nach § 59 Abs. 2 BauO Bln gelten Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften weiter. Prüfen Sie diese vor dem Aufstellen beim zuständigen Bau- und Wohnungsaufsichtsamt.
Braucht ein Gerätehaus in Berlin eine Baugenehmigung?
Ein eingeschossiges Gerätehaus ist bis 10 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln). Ein größeres Gerätehaus über 10 m² braucht dagegen ein Verfahren.