FF Garagen
Baurecht verständlich erklärt

Baugenehmigung für Garage, Carport, Gerätehaus und Mülltonnenbox in Hamburg

In Hamburg lassen sich viele Garagen und Carports verfahrensfrei errichten. Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) in der zum 6. Januar 2025 neu erlassenen Fassung stellt Garagen, überdachte Stellplätze und kleine Gerätehäuser unter klaren Voraussetzungen von der Genehmigung frei. Wichtig zu wissen: Verfahrensfrei bedeutet nicht regelfrei.

Auf einen Blick

Wann Garage und Carport in Hamburg genehmigungsfrei sind

Nach der Anlage zur HBauO, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b ist eine Garage oder ein überdachter Abstellplatz verfahrensfrei, wenn die Wandhöhe höchstens 3 m und die Brutto-Grundfläche höchstens 50 m² je zugehörigem Hauptgebäude beträgt und die Anlage nicht im Außenbereich steht. Ein Carport zählt mit: § 2 HBauO bestimmt ausdrücklich, dass Carports (überdachte Stellplätze) als Garagen gelten. Die Fläche nicht überdachter Stellplätze nach Nummer 14 Buchstabe b der Anlage wird auf die 50 m² angerechnet. Wer innerhalb dieser Werte bleibt, kann sein Vorhaben in Hamburg in der Regel ohne Bauantrag umsetzen.

Bauen direkt an der Grundstücksgrenze

§ 6 Abs. 8 HBauO erlaubt Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten ohne eigene Abstandsfläche an der Grundstücksgrenze, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze höchstens 9 m beträgt. Über alle Grenzen zusammen darf diese Grenzbebauung insgesamt 15 m nicht überschreiten.

Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei

Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Baurecht einhalten. Die Anlage zur HBauO stellt in ihrem einleitenden Hinweis klar: Für die verfahrensfreien Vorhaben ist zwar keine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörden erforderlich, die inhaltlichen Anforderungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind aber zu beachten, und bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse bleiben bei Verstößen unberührt. Das heißt konkret: Ein Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften können Standort, Größe, Dachform oder Farbe trotzdem regeln. Prüfen Sie deshalb vor dem Aufstellen immer den Bebauungsplan für Ihr Grundstück bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Gerätehäuser und Mülltonnenboxen

Kleine Nebengebäude bemisst Hamburg nach dem Rauminhalt. Nach der Anlage zur HBauO, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a ist ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 30 m³ je zugehörigem Hauptgebäude verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Ein kleines Gerätehaus und erst recht eine Mülltonnenbox liegen mit ihrem Volumen regelmäßig darunter und sind im Innenbereich in aller Regel genehmigungsfrei. Ein Gerätehaus über 30 m³ braucht dagegen ein Verfahren.

Was gilt im Außenbereich?

Im Außenbereich gelten strengere Regeln. Sowohl Garagen und Carports als auch die kleinen Gebäude bis 30 m³ sind dort nicht verfahrensfrei. Für ein Vorhaben im Außenbereich sollten Sie in jedem Fall zuerst die zuständige Bauaufsichtsbehörde einbinden.

Wann Sie in Hamburg eine Baugenehmigung brauchen

Ein Bauantrag wird nötig, sobald Ihr Vorhaben die genannten Grenzwerte überschreitet oder besondere örtliche Vorgaben bestehen:

In diesen Fällen erteilt die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts die verbindliche Auskunft.

Checkliste vor dem Aufstellen

  1. Maße prüfen: Bleibt die Garage oder der Carport unter 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m Wandhöhe, das Gerätehaus unter 30 m³?
  2. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften bei der Bauaufsichtsbehörde einsehen.
  3. Grenzbebauung prüfen: höchstens 9 m je Grenze und 15 m gesamt?
  4. Bei Unklarheiten eine Bauvoranfrage an die Behörde richten.
  5. Fundament und Statik einplanen.

So unterstützt FF Garagen

FF Garagen aus Gremsdorf plant und montiert Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser und Mülltonnenboxen in Franken und den angrenzenden Regionen. Unsere Standardmaße sind so ausgelegt, dass sie sich gut in den genehmigungsfreien Rahmen einfügen lassen. Bei einem Vor-Ort-Termin vermisst Inhaber Roman Fast den Bauplatz und berät Sie zu Maßen und Standort. Anschließend erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot. Die Regelungen der übrigen Bundesländer finden Sie in unserer Übersicht Baugenehmigung nach Bundesland.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden gibt die Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 6. Januar 2025 in der geltenden Fassung wieder (Rechtsstand: Juli 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzesfassung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Hamburg

Ist ein Carport in Hamburg genehmigungsfrei?

In der Regel ja, wenn die Brutto-Grundfläche höchstens 50 m² je Hauptgebäude und die Wandhöhe höchstens 3 m beträgt und der Carport nicht im Außenbereich steht (Anlage zur HBauO, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b). Nach § 2 HBauO gelten Carports als Garagen. Ein Bebauungsplan kann zusätzliche Vorgaben machen.

Wie groß darf eine Garage in Hamburg ohne Baugenehmigung sein?

Bis zu 50 m² Brutto-Grundfläche je zugehörigem Hauptgebäude und 3 m Wandhöhe (Anlage zur HBauO, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b). Die Fläche offener Stellplätze wird angerechnet. Größere oder höhere Garagen brauchen ein Verfahren.

Darf ich die Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Ja. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten sind an der Grenze zulässig, wenn die mittlere Wandhöhe 3 m und die Länge je Grundstücksgrenze 9 m nicht überschreiten (§ 6 Abs. 8 HBauO). Insgesamt sind höchstens 15 m Grenzbebauung je Grundstück erlaubt.

Ist eine Mülltonnenbox in Hamburg genehmigungspflichtig?

Kleine eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume sind bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, außer im Außenbereich (Anlage zur HBauO, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a). Eine übliche Mülltonnenbox liegt weit darunter.

Sind Garage und Carport auch im Außenbereich genehmigungsfrei?

Nein. Im Außenbereich sind weder Garagen und Carports noch die kleinen Gebäude bis 30 m³ verfahrensfrei. Dort sollten Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde einbinden.

Bedeutet genehmigungsfrei, dass ich ohne weitere Prüfung bauen darf?

Nein. Die Anlage zur HBauO stellt klar, dass die inhaltlichen Anforderungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten bleiben. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften gelten weiter. Prüfen Sie diese vor dem Aufstellen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Braucht ein Gerätehaus in Hamburg eine Baugenehmigung?

Ein eingeschossiges Gerätehaus ohne Aufenthaltsräume ist bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, außer im Außenbereich (Anlage zur HBauO, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a). Ein größeres Gerätehaus braucht dagegen ein Verfahren.

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