In Thüringen lassen sich viele Garagen und Carports genehmigungsfrei errichten. Die Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der seit 19. Juli 2024 geltenden Fassung stellt Nebengebäude wie Garagen, überdachte Stellplätze und kleine Mülltonnenboxen unter klaren Voraussetzungen von der Genehmigung frei. Wichtig zu wissen: Genehmigungsfrei bedeutet nicht regelfrei. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wann Sie keinen Bauantrag brauchen, welche Grenzwerte gelten und worauf Sie vor dem Aufstellen achten.
Auf einen Blick
- Garage oder Carport verfahrensfrei bis 50 m² Grundfläche und 3 m mittlere Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO).
- An der Grundstücksgrenze zulässig bei 3 m mittlerer Wandhöhe, höchstens 9 m je Grundstücksgrenze und 18 m insgesamt (§ 6 Abs. 7 ThürBO).
- Kleine Nebengebäude und Mülltonnenboxen als eingeschossige Gebäude bis 10 m² Grundfläche verfahrensfrei, nicht im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO).
- Auch verfahrensfrei: Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften gelten weiter (§ 62 Abs. 2 ThürBO).
Wann Garage und Carport in Thüringen genehmigungsfrei sind
Nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) verfahrensfrei, wenn die Grundfläche höchstens 50 m² beträgt, die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m misst und sie nicht im Außenbereich stehen. Wer innerhalb dieser Werte bleibt, kann sein Vorhaben in der Regel ohne Bauantrag umsetzen.
Hinweis zur ThürBO-Reform 2024: Mit der neuen Thüringer Bauordnung vom 2. Juli 2024 wurde die verfahrensfreie Garagengröße auf 50 m² Grundfläche angehoben. Ältere Ratgeber mit 40 m² beziehen sich auf den alten § 60 und sind überholt.
Bauen direkt an der Grundstücksgrenze
§ 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ThürBO erlaubt Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten ohne eigene Abstandsfläche an der Grundstücksgrenze, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze höchstens 9 m beträgt. Über alle Grenzen zusammen darf diese Grenzbebauung nach § 6 Abs. 7 Satz 2 ThürBO insgesamt 18 m nicht überschreiten. Bei Dächern mit einer Neigung bis 45 Grad bleibt die vom Dach erzeugte Abstandsfläche unberücksichtigt.
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Baurecht einhalten. Nach § 62 Abs. 2 ThürBO entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bauplanungsrechts, einzuhalten. Das heißt konkret: Ein Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften können Standort, Größe, Dachform oder Farbe trotzdem regeln. Prüfen Sie deshalb vor dem Aufstellen immer den Bebauungsplan für Ihr Grundstück bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Gerätehäuser und Mülltonnenboxen
Anders als in Bayern oder Baden-Württemberg kennt die ThürBO für kleine Nebengebäude keinen Grenzwert nach Rauminhalt (m³), sondern nach Grundfläche. Nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO sind eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m² verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Ein kleines Gerätehaus und erst recht eine Mülltonnenbox fallen darunter und sind im Innenbereich in aller Regel genehmigungsfrei. Ein Gerätehaus über 10 m² Grundfläche braucht dagegen ein Verfahren.
Was gilt im Außenbereich?
Im Außenbereich gelten strengere Regeln. Sowohl Garagen und Carports als auch die kleinen Gebäude bis 10 m² sind dort nicht verfahrensfrei. Für ein Vorhaben im Außenbereich sollten Sie in jedem Fall zuerst die untere Bauaufsichtsbehörde einbinden.
Wann Sie in Thüringen eine Baugenehmigung brauchen
Ein Bauantrag wird nötig, sobald Ihr Vorhaben die genannten Grenzwerte überschreitet oder besondere örtliche Vorgaben bestehen:
- Grundfläche über 50 m² oder mittlere Wandhöhe über 3 m
- Standort im Außenbereich
- ein Bebauungsplan oder eine Satzung sieht ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren vor
In diesen Fällen erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde, also der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, die verbindliche Auskunft.
Checkliste vor dem Aufstellen
- Maße prüfen: Bleiben Sie unter 50 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe?
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einsehen.
- Grenzbebauung prüfen: höchstens 9 m je Grenze und 18 m gesamt?
- Bei Unklarheiten eine Bauvoranfrage an die Behörde richten.
- Fundament und Statik einplanen.
So unterstützt FF Garagen
FF Garagen aus Gremsdorf plant und montiert Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser und Mülltonnenboxen in Franken und den angrenzenden Regionen. Unsere Standardmaße sind so ausgelegt, dass sie sich gut in den genehmigungsfreien Rahmen einfügen lassen. Bei einem Vor-Ort-Termin vermisst Inhaber Roman Fast den Bauplatz und berät Sie zu Maßen und Standort. Anschließend erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot. Einen Überblick über die Regeln aller Bundesländer bietet unsere Übersicht Baugenehmigung nach Bundesland.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden gibt die Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 2. Juli 2024 wieder (Rechtsstand recherchiert und geprüft im Juli 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzesfassung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Thüringen
Ist ein Carport in Thüringen genehmigungsfrei?
In der Regel ja, wenn die Grundfläche höchstens 50 m² und die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt und der Carport nicht im Außenbereich steht (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO). Ein Bebauungsplan kann zusätzliche Vorgaben machen.
Wie groß darf eine Garage in Thüringen ohne Baugenehmigung sein?
Seit der ThürBO-Reform 2024 bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m mittlere Wandhöhe im Innenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO). Früher lag die Grenze bei 40 m².
Darf ich die Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten sind an der Grenze zulässig, wenn die mittlere Wandhöhe 3 m und die Länge je Grundstücksgrenze 9 m nicht überschreiten (§ 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ThürBO). Insgesamt sind höchstens 18 m Grenzbebauung je Grundstück erlaubt.
Ist eine Mülltonnenbox in Thüringen genehmigungspflichtig?
Kleine Nebengebäude sind als eingeschossige Gebäude bis 10 m² Grundfläche verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO). Eine übliche Mülltonnenbox liegt weit darunter.
Sind Garage und Carport auch im Außenbereich genehmigungsfrei?
Nein. Im Außenbereich sind weder Garagen und Carports noch die kleinen Gebäude bis 10 m² verfahrensfrei. Dort sollten Sie die untere Bauaufsichtsbehörde einbinden.
Bedeutet genehmigungsfrei, dass ich ohne weitere Prüfung bauen darf?
Nein. Nach § 62 Abs. 2 ThürBO gelten Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften weiter. Prüfen Sie diese vor dem Aufstellen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Braucht ein Gerätehaus in Thüringen eine Baugenehmigung?
Kleine Gebäude sind als eingeschossige Gebäude bis 10 m² Grundfläche verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO). Ein größeres Gerätehaus über 10 m² Grundfläche braucht dagegen ein Verfahren.