In Bayern lassen sich viele Garagen und Carports genehmigungsfrei errichten. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) stellt Nebengebäude wie Garagen, überdachte Stellplätze und Mülltonnenboxen unter klaren Voraussetzungen von der Genehmigung frei. Wichtig zu wissen: Genehmigungsfrei bedeutet nicht regelfrei. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wann Sie keinen Bauantrag brauchen, welche Grenzwerte gelten und worauf Sie vor dem Aufstellen achten.
Auf einen Blick
- Garage oder Carport verfahrensfrei bis 50 m² Fläche und 3 m mittlere Wandhöhe, nicht im Außenbereich (Art. 57 i. V. m. Art. 6 Abs. 7 BayBO).
- An der Grundstücksgrenze zulässig bei 3 m Wandhöhe, 9 m je Grenze und höchstens 15 m Grenzbebauung je Grundstück.
- Mülltonnenbox und kleine Nebengebäude verfahrensfrei bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt im Innenbereich.
- Auch verfahrensfrei: Bebauungsplan und örtliche Vorschriften gelten weiter.
Wann Garage und Carport in Bayern genehmigungsfrei sind
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) verfahrensfrei, wenn ihre Fläche höchstens 50 m² beträgt und sie nicht im Außenbereich stehen. Das Gesetz verweist dabei auf Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO, wo die zulässige mittlere Wandhöhe von höchstens 3 m geregelt ist. Wer innerhalb dieser Werte bleibt, kann sein Vorhaben in der Regel ohne Bauantrag umsetzen.
- Fläche bis 50 m²
- mittlere Wandhöhe bis 3 m
- Standort innerhalb der bebauten Ortslage (nicht im Außenbereich)
Der Begriff mittlere Wandhöhe ist bautechnisch definiert und wird aus den Wandhöhen der Gebäudeseiten gemittelt. Im Zweifel klären Sie die genaue Berechnung für Ihr Vorhaben mit dem Bauamt.
Bauen direkt an der Grundstücksgrenze
Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO erlaubt Garagen einschließlich ihrer Nebenräume sowie Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten sogar direkt an der Grundstücksgrenze, ohne eigene Abstandsfläche. Ein kleiner integrierter Abstell- oder Technikraum fällt also mit unter dieses Privileg. Voraussetzung ist eine mittlere Wandhöhe von höchstens 3 m und eine Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von höchstens 9 m. Über alle Grenzen zusammen sind höchstens 15 m Grenzbebauung je Grundstück zulässig.
Ein Beispiel: Sie können eine Garage mit 9 m Länge an der Grenze zu einem Nachbarn errichten und an einer weiteren Grenze noch bis zu 6 m bebauen, bis die 15 m erreicht sind.
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Baurecht einhalten. Nach Art. 55 Abs. 2 BayBO entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von den weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Das heißt konkret: Ein Bebauungsplan, örtliche Bauvorschriften oder Gestaltungssatzungen Ihrer Stadt können Standort, Größe, Dachform oder Farbe trotzdem regeln. Prüfen Sie deshalb vor dem Aufstellen immer den Bebauungsplan für Ihr Grundstück beim zuständigen Bauamt.
Gerätehäuser und Mülltonnenboxen
Für Gerätehäuser, Mülltonnenboxen und ähnliche Nebengebäude greift Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO: Im Innenbereich sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ verfahrensfrei. Ein Gerätehaus in üblicher Größe und erst recht eine Mülltonnenbox liegen darunter und sind damit in aller Regel genehmigungsfrei.
Was gilt im Außenbereich?
Im Außenbereich, also außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage, gelten strengere Regeln. Garagen und Carports sind dort nicht verfahrensfrei. Sonstige Nebengebäude sind nur bis zu 20 m³ Brutto-Rauminhalt und nur ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten verfahrensfrei. Für ein Vorhaben im Außenbereich sollten Sie in jedem Fall zuerst das Bauamt einbinden.
Wann Sie in Bayern eine Baugenehmigung brauchen
Ein Bauantrag wird nötig, sobald Ihr Vorhaben die genannten Grenzwerte überschreitet oder besondere örtliche Vorgaben bestehen:
- Fläche über 50 m² oder mittlere Wandhöhe über 3 m
- Standort im Außenbereich
- ein Bebauungsplan oder eine Satzung sieht ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren vor
In diesen Fällen erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde, also das Bauamt Ihrer Stadt oder Ihres Landratsamts, die verbindliche Auskunft.
Checkliste vor dem Aufstellen
- Maße prüfen: Bleiben Sie unter 50 m² Fläche und 3 m mittlerer Wandhöhe?
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften beim Bauamt einsehen.
- Grenzabstände prüfen: höchstens 9 m je Grenze und 15 m gesamt?
- Bei Unklarheiten eine formlose Bauvoranfrage an das Bauamt richten.
- Fundament und Statik einplanen.
So unterstützt FF Garagen
FF Garagen aus Gremsdorf plant und montiert Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser und Mülltonnenboxen in ganz Franken und Bayern. Unsere Standardmaße sind so ausgelegt, dass sie sich gut in den genehmigungsfreien Rahmen einfügen lassen. Bei Ihrem Vor-Ort-Termin vermisst Inhaber Roman Fast den Bauplatz und berät Sie zu Maßen und Standort. Anschließend erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot. Einen Überblick über die Regeln aller Bundesländer bietet unsere Übersicht Baugenehmigung nach Bundesland.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden gibt die Bayerische Bauordnung (BayBO) mit Stand Juli 2026 wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzesfassung (Quelle: gesetze-bayern.de). Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Bayern
Ist ein Carport in Bayern genehmigungsfrei?
In der Regel ja, wenn die Fläche höchstens 50 m² und die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt und der Carport nicht im Außenbereich steht (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. Art. 6 Abs. 7 BayBO). Ein Bebauungsplan kann zusätzliche Vorgaben machen.
Wie groß darf eine Garage in Bayern ohne Baugenehmigung sein?
Bis zu 50 m² Fläche und 3 m mittlere Wandhöhe im Innenbereich sind Garagen verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO). Darüber ist ein Bauantrag nötig.
Darf ich die Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja. Garagen ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten sind an der Grenze zulässig, wenn die mittlere Wandhöhe 3 m und die Länge je Grundstücksgrenze 9 m nicht überschreiten (Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO). Insgesamt sind höchstens 15 m Grenzbebauung je Grundstück erlaubt.
Sind Garage und Carport auch im Außenbereich genehmigungsfrei?
Nein. Im Außenbereich sind Garagen und Carports nicht verfahrensfrei. Sonstige Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten sind dort nur bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO).
Ist eine Mülltonnenbox in Bayern genehmigungspflichtig?
Im Innenbereich sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO). Eine übliche Mülltonnenbox liegt weit darunter und ist damit in aller Regel genehmigungsfrei.
Bedeutet genehmigungsfrei, dass ich ohne weitere Prüfung bauen darf?
Nein. Nach Art. 55 Abs. 2 BayBO gelten Bebauungsplan, Abstandsflächen und örtliche Bauvorschriften weiter. Prüfen Sie diese vor dem Aufstellen beim zuständigen Bauamt.
Braucht ein Gerätehaus in Bayern eine Baugenehmigung?
Im Innenbereich sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO). Ein Gerätehaus in üblicher Größe ist damit in der Regel genehmigungsfrei; ein Bebauungsplan kann zusätzliche Vorgaben machen.