In Schleswig-Holstein lassen sich viele Garagen und Carports verfahrensfrei errichten. Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) stellt Garagen, überdachte Stellplätze und kleine Gerätehäuser unter klaren Voraussetzungen von der Genehmigung frei. Wichtig zu wissen: Verfahrensfrei bedeutet nicht regelfrei.
Auf einen Blick
- Garage oder Carport verfahrensfrei bis 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlere Wandhöhe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO).
- An der Grundstücksgrenze zulässig bei 3 m mittlerer Wandhöhe, höchstens 9 m je Grundstücksgrenze und 18 m insgesamt (§ 6 Abs. 8 LBO).
- Gerätehäuser und Mülltonnenboxen als kleine Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, im Außenbereich bis 10 m³ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO).
- Auch verfahrensfrei: Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften gelten weiter (§ 59 Abs. 2 LBO).
Wann Garage und Carport in Schleswig-Holstein genehmigungsfrei sind
Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) verfahrensfrei, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m und die Brutto-Grundfläche höchstens 50 m² beträgt. Der Gesetzeswortlaut spricht von notwendigen Garagen und Fahrradgaragen einschließlich überdachter Stellplätze, sodass auch Carports erfasst sind. Wer innerhalb dieser Werte bleibt, kann sein Vorhaben in der Regel ohne Bauantrag umsetzen.
Bauen direkt an der Grundstücksgrenze
§ 6 Abs. 8 LBO erlaubt Garagen sowie Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten ohne eigene Abstandsfläche an der Grundstücksgrenze, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze höchstens 9 m beträgt. Über alle Grenzen zusammen darf diese Grenzbebauung insgesamt 18 m nicht überschreiten.
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Baurecht einhalten. Nach § 59 Abs. 2 LBO entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Das heißt konkret: Ein Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften können Standort, Größe, Dachform oder Farbe trotzdem regeln. Prüfen Sie deshalb vor dem Aufstellen immer den Bebauungsplan für Ihr Grundstück bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Gerätehäuser und Mülltonnenboxen
Kleine Nebengebäude bemisst Schleswig-Holstein nach dem Rauminhalt. Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 30 m³ verfahrensfrei, im Außenbereich bis zu 10 m³. Ein Gerätehaus und erst recht eine Mülltonnenbox liegen mit ihrem Volumen regelmäßig darunter und sind im Innenbereich in aller Regel genehmigungsfrei. Ein Gerätehaus über 30 m³ Brutto-Rauminhalt braucht dagegen ein Verfahren.
Was gilt im Außenbereich?
Im Außenbereich gelten strengere Regeln. Kleine Gebäude sind dort nur bis 10 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei. Weil im Außenbereich zusätzlich das Bauplanungsrecht zu beachten ist, sollten Sie ein Vorhaben dort in jedem Fall zuerst mit der unteren Bauaufsichtsbehörde klären.
Wann Sie in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung brauchen
Ein Bauantrag wird nötig, sobald Ihr Vorhaben die genannten Grenzwerte überschreitet oder besondere örtliche Vorgaben bestehen:
- Garage oder Carport mit Brutto-Grundfläche über 50 m² oder mittlerer Wandhöhe über 3 m
- ein kleines Gebäude über 30 m³ Brutto-Rauminhalt
- Standort im Außenbereich über 10 m³
- ein Bebauungsplan oder eine Satzung sieht ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren vor
In diesen Fällen erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde, also der Kreis oder die kreisfreie Stadt, die verbindliche Auskunft.
Checkliste vor dem Aufstellen
- Maße prüfen: Bleibt die Garage oder der Carport unter 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe, das Gerätehaus unter 30 m³?
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einsehen.
- Grenzbebauung prüfen: höchstens 9 m je Grenze und 18 m gesamt?
- Bei Unklarheiten eine Bauvoranfrage an die Behörde richten.
- Fundament und Statik einplanen.
So unterstützt FF Garagen
FF Garagen aus Gremsdorf plant und montiert Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser und Mülltonnenboxen in Franken und den angrenzenden Regionen. Unsere Standardmaße sind so ausgelegt, dass sie sich gut in den genehmigungsfreien Rahmen einfügen lassen. Bei einem Vor-Ort-Termin vermisst Inhaber Roman Fast den Bauplatz und berät Sie zu Maßen und Standort. Anschließend erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot. Die Regelungen der übrigen Bundesländer finden Sie in unserer Übersicht Baugenehmigung nach Bundesland.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden gibt die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) in der aktuell geltenden Fassung wieder (Rechtsstand: Juli 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzesfassung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Schleswig-Holstein
Ist ein Carport in Schleswig-Holstein genehmigungsfrei?
In der Regel ja, wenn die Brutto-Grundfläche höchstens 50 m² und die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO). Ein Bebauungsplan kann zusätzliche Vorgaben machen.
Wie groß darf eine Garage in Schleswig-Holstein ohne Baugenehmigung sein?
Bis zu 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO). Größere oder höhere Garagen brauchen ein Verfahren.
Darf ich die Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja. Garagen sowie Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten sind an der Grenze zulässig, wenn die mittlere Wandhöhe 3 m und die Länge je Grundstücksgrenze 9 m nicht überschreiten (§ 6 Abs. 8 LBO). Insgesamt sind höchstens 18 m Grenzbebauung je Grundstück erlaubt.
Ist eine Mülltonnenbox in Schleswig-Holstein genehmigungspflichtig?
Kleine Gebäude sind bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, im Außenbereich bis 10 m³ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO). Eine übliche Mülltonnenbox liegt weit darunter.
Sind kleine Gebäude auch im Außenbereich genehmigungsfrei?
Im Außenbereich sind kleine Gebäude nur bis 10 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO). Für ein Vorhaben im Außenbereich sollten Sie die untere Bauaufsichtsbehörde einbinden.
Bedeutet genehmigungsfrei, dass ich ohne weitere Prüfung bauen darf?
Nein. Nach § 59 Abs. 2 LBO gelten Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften weiter. Prüfen Sie diese vor dem Aufstellen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Braucht ein Gerätehaus in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung?
Ein Gerätehaus ohne Aufenthaltsräume ist bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, im Außenbereich bis 10 m³ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO). Ein größeres Gerätehaus braucht dagegen ein Verfahren.