In Sachsen lassen sich viele Garagen und Carports verfahrensfrei errichten. Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) stellt Garagen, überdachte Stellplätze und kleine Gerätehäuser unter klaren Voraussetzungen von der Genehmigung frei. Wichtig zu wissen: Verfahrensfrei bedeutet nicht regelfrei.
Auf einen Blick
- Garage oder Carport verfahrensfrei bis 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlere Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO).
- An der Grundstücksgrenze zulässig bei 3 m mittlerer Wandhöhe, höchstens 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m insgesamt (§ 6 Abs. 8 SächsBO).
- Gerätehäuser und Mülltonnenboxen als Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO).
- Auch verfahrensfrei: Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften gelten weiter (§ 59 Abs. 2 SächsBO).
Wann Garage und Carport in Sachsen genehmigungsfrei sind
Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) verfahrensfrei, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m und die Brutto-Grundfläche höchstens 50 m² je Grundstück beträgt und sie nicht im Außenbereich stehen. Carports sind im Gesetz ausdrücklich als überdachte Stellplätze mitgemeint. Wer innerhalb dieser Werte bleibt, kann sein Vorhaben in Sachsen in der Regel ohne Bauantrag umsetzen.
Bauen direkt an der Grundstücksgrenze
§ 6 Abs. 8 SächsBO erlaubt Garagen einschließlich Abstellraum sowie Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten ohne eigene Abstandsfläche an der Grundstücksgrenze, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze höchstens 9 m beträgt. Über alle Grenzen zusammen darf diese Grenzbebauung insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Baurecht einhalten. Nach § 59 Abs. 2 SächsBO entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Das heißt konkret: Ein Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften können Standort, Größe, Dachform oder Farbe trotzdem regeln. Prüfen Sie deshalb vor dem Aufstellen immer den Bebauungsplan für Ihr Grundstück bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Gerätehäuser und Mülltonnenboxen
Kleine Nebengebäude bemisst Sachsen nach dem Rauminhalt. Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Ein Gerätehaus und erst recht eine Mülltonnenbox liegen mit ihrem Volumen regelmäßig darunter und sind im Innenbereich in aller Regel genehmigungsfrei. Ein Gerätehaus über 75 m³ Brutto-Rauminhalt braucht dagegen ein Verfahren.
Was gilt im Außenbereich?
Im Außenbereich gelten strengere Regeln. Sowohl Garagen und Carports als auch die kleinen Gebäude bis 75 m³ sind dort nicht verfahrensfrei. Für ein Vorhaben im Außenbereich sollten Sie in jedem Fall zuerst die untere Bauaufsichtsbehörde einbinden.
Wann Sie in Sachsen eine Baugenehmigung brauchen
Ein Bauantrag wird nötig, sobald Ihr Vorhaben die genannten Grenzwerte überschreitet oder besondere örtliche Vorgaben bestehen:
- Garage oder Carport mit Brutto-Grundfläche über 50 m² oder mittlerer Wandhöhe über 3 m
- ein kleines Gebäude über 75 m³ Brutto-Rauminhalt
- Standort im Außenbereich
- ein Bebauungsplan oder eine Satzung sieht ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren vor
In diesen Fällen erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde, also der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, die verbindliche Auskunft.
Checkliste vor dem Aufstellen
- Maße prüfen: Bleibt die Garage oder der Carport unter 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe, das Gerätehaus unter 75 m³?
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einsehen.
- Grenzbebauung prüfen: höchstens 9 m je Grenze und 15 m gesamt?
- Bei Unklarheiten eine Bauvoranfrage an die Behörde richten.
- Fundament und Statik einplanen.
So unterstützt FF Garagen
FF Garagen aus Gremsdorf plant und montiert Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser und Mülltonnenboxen in Franken und den angrenzenden Regionen. Unsere Standardmaße sind so ausgelegt, dass sie sich gut in den genehmigungsfreien Rahmen einfügen lassen. Bei einem Vor-Ort-Termin vermisst Inhaber Roman Fast den Bauplatz und berät Sie zu Maßen und Standort. Anschließend erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot. Die Regelungen der übrigen Bundesländer finden Sie in unserer Übersicht Baugenehmigung nach Bundesland.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden gibt die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 in der zuletzt geänderten Fassung wieder (Rechtsstand: Juli 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzesfassung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Sachsen
Ist ein Carport in Sachsen genehmigungsfrei?
In der Regel ja, wenn die Brutto-Grundfläche höchstens 50 m² und die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt und der Carport nicht im Außenbereich steht (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO). Ein Bebauungsplan kann zusätzliche Vorgaben machen.
Wie groß darf eine Garage in Sachsen ohne Baugenehmigung sein?
Bis zu 50 m² Brutto-Grundfläche je Grundstück und 3 m mittlerer Wandhöhe im Innenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO). Größere oder höhere Garagen brauchen ein Verfahren.
Darf ich die Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja. Garagen einschließlich Abstellraum sowie Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten sind an der Grenze zulässig, wenn die mittlere Wandhöhe 3 m und die Länge je Grundstücksgrenze 9 m nicht überschreiten (§ 6 Abs. 8 SächsBO). Insgesamt sind höchstens 15 m Grenzbebauung je Grundstück erlaubt.
Ist eine Mülltonnenbox in Sachsen genehmigungspflichtig?
Kleine Gebäude sind bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO). Eine übliche Mülltonnenbox liegt weit darunter.
Sind Garage und Carport auch im Außenbereich genehmigungsfrei?
Nein. Im Außenbereich sind weder Garagen und Carports noch die kleinen Gebäude bis 75 m³ verfahrensfrei. Dort sollten Sie die untere Bauaufsichtsbehörde einbinden.
Bedeutet genehmigungsfrei, dass ich ohne weitere Prüfung bauen darf?
Nein. Nach § 59 Abs. 2 SächsBO gelten Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften weiter. Prüfen Sie diese vor dem Aufstellen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Braucht ein Gerätehaus in Sachsen eine Baugenehmigung?
Ein Gerätehaus ist als Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO). Ein größeres Gerätehaus über 75 m³ braucht dagegen ein Verfahren.