In Nordrhein-Westfalen lassen sich viele Garagen und Carports verfahrensfrei errichten. Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) stellt Garagen, überdachte Stellplätze und kleine Gerätehäuser unter klaren Voraussetzungen von der Genehmigung frei. Wichtig zu wissen: Verfahrensfrei bedeutet nicht regelfrei.
Auf einen Blick
- Garage oder Carport verfahrensfrei bis 30 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlere Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW).
- An der Grundstücksgrenze zulässig bei 3 m mittlerer Wandhöhe, höchstens 9 m je Nachbargrenze und 18 m insgesamt (§ 6 Abs. 8 BauO NRW).
- Gerätehäuser und Mülltonnenboxen als Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW).
- Auch verfahrensfrei: Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften gelten weiter (§ 60 Abs. 2 BauO NRW).
Wann Garage und Carport in Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei sind
Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) verfahrensfrei, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m und die Brutto-Grundfläche insgesamt höchstens 30 m² beträgt und sie nicht im Außenbereich stehen. Carports sind im Gesetz ausdrücklich als überdachte Stellplätze mitgemeint. Wer innerhalb dieser Werte bleibt, kann sein Vorhaben in Nordrhein-Westfalen in der Regel ohne Bauantrag umsetzen.
Bauen direkt an der Grundstücksgrenze
§ 6 Abs. 8 BauO NRW erlaubt Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt sowie Garagen einschließlich Abstellräumen, jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, in den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsflächen, also auch an der Grundstücksgrenze. Die Gesamtlänge dieser Bebauung darf je Nachbargrenze 9 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 18 m nicht überschreiten.
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss das übrige Baurecht einhalten. Nach § 60 Abs. 2 BauO NRW entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Das heißt konkret: Ein Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften können Standort, Größe, Dachform oder Farbe trotzdem regeln. Prüfen Sie deshalb vor dem Aufstellen immer den Bebauungsplan für Ihr Grundstück bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Gerätehäuser und Mülltonnenboxen
Kleine Nebengebäude bemisst Nordrhein-Westfalen nach dem Rauminhalt. Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 75 m³ verfahrensfrei, sofern sie weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen. Ein Gerätehaus und erst recht eine Mülltonnenbox liegen mit ihrem Volumen regelmäßig darunter und sind im Innenbereich in aller Regel genehmigungsfrei. Ein Gerätehaus über 75 m³ braucht dagegen ein Verfahren.
Was gilt im Außenbereich?
Im Außenbereich gelten strengere Regeln. Garagen und Carports sind dort nicht verfahrensfrei. Kleine Gebäude bis 75 m³ sind im Außenbereich nur verfahrensfrei, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Für ein Vorhaben im Außenbereich sollten Sie in jedem Fall zuerst die untere Bauaufsichtsbehörde einbinden.
Wann Sie in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung brauchen
Ein Bauantrag wird nötig, sobald Ihr Vorhaben die genannten Grenzwerte überschreitet oder besondere örtliche Vorgaben bestehen:
- Garage oder Carport mit Brutto-Grundfläche über 30 m² oder mittlerer Wandhöhe über 3 m
- ein kleines Gebäude über 75 m³ Brutto-Rauminhalt
- Standort im Außenbereich
- ein Bebauungsplan oder eine Satzung sieht ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren vor
In diesen Fällen erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde die verbindliche Auskunft.
Checkliste vor dem Aufstellen
- Maße prüfen: Bleibt die Garage oder der Carport unter 30 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe, das Gerätehaus unter 75 m³?
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einsehen.
- Grenzbebauung prüfen: höchstens 9 m je Nachbargrenze und 18 m gesamt?
- Bei Unklarheiten eine Bauvoranfrage an die Behörde richten.
- Fundament und Statik einplanen.
So unterstützt FF Garagen
FF Garagen aus Gremsdorf plant und montiert Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser und Mülltonnenboxen in Franken und den angrenzenden Regionen. Unsere Standardmaße sind so ausgelegt, dass sie sich gut in den genehmigungsfreien Rahmen einfügen lassen. Bei einem Vor-Ort-Termin vermisst Inhaber Roman Fast den Bauplatz und berät Sie zu Maßen und Standort. Anschließend erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot. Die Regelungen der übrigen Bundesländer finden Sie in unserer Übersicht Baugenehmigung nach Bundesland.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden gibt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der aktuell geltenden Fassung wieder (Rechtsstand: Juli 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzesfassung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen
Ist ein Carport in Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei?
In der Regel ja, wenn die Brutto-Grundfläche höchstens 30 m² und die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt und der Carport nicht im Außenbereich steht (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW). Ein Bebauungsplan kann zusätzliche Vorgaben machen.
Wie groß darf eine Garage in Nordrhein-Westfalen ohne Baugenehmigung sein?
Bis zu insgesamt 30 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW). Größere oder höhere Garagen brauchen ein Verfahren.
Darf ich die Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja. Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ sowie Garagen einschließlich Abstellräumen sind, jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m, an der Grenze zulässig. Die Gesamtlänge darf je Nachbargrenze 9 m und insgesamt 18 m nicht überschreiten (§ 6 Abs. 8 BauO NRW).
Ist eine Mülltonnenbox in Nordrhein-Westfalen genehmigungspflichtig?
Kleine Gebäude ohne Aufenthaltsräume sind bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW). Eine übliche Mülltonnenbox liegt weit darunter.
Sind Garage und Carport auch im Außenbereich genehmigungsfrei?
Nein. Im Außenbereich sind Garagen und Carports nicht verfahrensfrei; kleine Gebäude sind dort nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe frei (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). Dort sollten Sie die untere Bauaufsichtsbehörde einbinden.
Bedeutet genehmigungsfrei, dass ich ohne weitere Prüfung bauen darf?
Nein. Nach § 60 Abs. 2 BauO NRW gelten Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften weiter. Prüfen Sie diese vor dem Aufstellen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Braucht ein Gerätehaus in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung?
Ein Gerätehaus ohne Aufenthaltsräume ist bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW). Ein größeres Gerätehaus braucht dagegen ein Verfahren.