In Hessen lassen sich viele Garagen und Carports baugenehmigungsfrei errichten. Die Hessische Bauordnung (HBO) stellt Garagen, überdachte Stellplätze und kleine Gerätehäuser unter klaren Voraussetzungen von der Baugenehmigung frei. Eine hessische Besonderheit: Für Garagen und Carports ist der Gemeinde das Vorhaben vorab zur Kenntnis zu geben. Genehmigungsfrei bedeutet zudem nicht regelfrei.
Auf einen Blick
- Garage oder Carport baugenehmigungsfrei bis 50 m² Grundfläche, Zufahrten bis 200 m² (Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.2 HBO).
- Für Garage und Carport gilt eine Kenntnisgabe an die Gemeinde: Baubeginn 14 Tage nach Eingang der Unterlagen, sofern die Gemeinde kein Verfahren verlangt (Anlage Abschnitt IV Nr. 1 HBO).
- An der Grundstücksgrenze zulässig bei 3 m mittlerer Wandhöhe, Wandfläche je Nachbargrenze bis 25 m² und insgesamt bis 15 m Grenzbebauung (§ 6 Abs. 10 HBO).
- Gerätehäuser und Mülltonnenboxen als kleine Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt baugenehmigungsfrei, ohne Kenntnisgabe (Anlage Abschnitt I Nr. 1.1 HBO).
- Auch baugenehmigungsfrei: Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften gelten weiter (§ 62 Abs. 2 HBO).
Wann Garage und Carport in Hessen genehmigungsfrei sind
Nach der Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.2 HBO sind Garagen bis zu einer Grundfläche von 50 m² baugenehmigungsfrei, Zufahrten bis 200 m² sind dabei eingeschlossen. Ein Carport zählt hier mit: § 2 HBO fasst unter Garagen auch die teilweise umschlossenen, also überdachten und seitlich offenen Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Wer innerhalb dieser 50 m² bleibt, kann sein Vorhaben in Hessen in der Regel ohne Bauantrag umsetzen.
Hessische Besonderheit, die Kenntnisgabe an die Gemeinde: Für Garagen und Carports ist der Gemeinde das Vorhaben mit den erforderlichen Bauvorlagen zur Kenntnis zu geben (Anlage Abschnitt IV Nr. 1 HBO). Mit dem Bau dürfen Sie 14 Tage nach Eingang der Unterlagen beginnen, wenn die Gemeinde in dieser Zeit kein Baugenehmigungsverfahren verlangt. Anders als in Bayern, Baden-Württemberg oder Thüringen knüpft Hessen die Genehmigungsfreiheit der Garage selbst nicht an eine Wandhöhe von 3 m, diese Grenze gilt erst bei der Grenzbebauung.
Bauen direkt an der Grundstücksgrenze
§ 6 Abs. 10 HBO erlaubt Garagen einschließlich Abstellraum und weitere untergeordnete Gebäude für Abstellzwecke unmittelbar an der Nachbargrenze oder mit mindestens 1 m Abstand. Dafür gelten drei Grenzen zusammen: Die grenzseitige mittlere Wandhöhe darf höchstens 3 m betragen, die Fläche dieser Wände an jeder Nachbargrenze insgesamt höchstens 25 m², und die gesamte Grenzbebauung je Grundstück höchstens 15 m Länge, wobei Dachüberstände mitzählen. Hessen begrenzt die Grenzbebauung also über die Wandfläche und die Gesamtlänge, nicht über eine feste Länge je einzelner Grenze.
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein baugenehmigungsfreies Vorhaben muss das übrige Baurecht einhalten. Nach § 62 Abs. 2 HBO müssen Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, auch wenn eine bauaufsichtliche Prüfung entfällt. Das heißt konkret: Ein Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften können Standort, Größe, Dachform oder Farbe weiterhin regeln. Prüfen Sie deshalb vor dem Aufstellen immer den Bebauungsplan für Ihr Grundstück bei der zuständigen Behörde.
Gerätehäuser und Mülltonnenboxen
Kleine Nebengebäude bemisst Hessen nach dem Rauminhalt. Nach der Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.1 HBO sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 30 m³ baugenehmigungsfrei, sofern sie weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen. Ein kleines Gerätehaus und erst recht eine Mülltonnenbox liegen mit ihrem Volumen regelmäßig darunter und sind damit in Hessen ohne Bauantrag möglich. Für diese kleinen Gebäude ist zudem, anders als bei Garage und Carport, keine Kenntnisgabe an die Gemeinde vorgesehen. Der hessische Wert von 30 m³ liegt eigenständig fest, in anderen Ländern gelten andere Grenzen.
Was gilt im Außenbereich?
Die Anlage zu § 63 HBO nennt für Garagen und kleine Gebäude keine eigene Ausnahme für den Außenbereich. Entscheidend ist dort aber § 62 Abs. 2 HBO: Ein Vorhaben muss auch dem Bauplanungsrecht entsprechen, und im baurechtlichen Außenbereich ist das nur in besonderen Fällen gegeben. Für ein Vorhaben im Außenbereich klären Sie daher am besten zuerst mit der unteren Bauaufsichtsbehörde, ob es zulässig ist.
Wann Sie in Hessen eine Baugenehmigung brauchen
Ein Bauantrag wird nötig, sobald Ihr Vorhaben die genannten Grenzwerte überschreitet oder besondere örtliche Vorgaben bestehen:
- Garage oder Carport mit einer Grundfläche über 50 m²
- ein kleines Gebäude über 30 m³ Brutto-Rauminhalt
- Standort im Außenbereich, soweit planungsrechtlich nicht zulässig
- ein Bebauungsplan oder eine Satzung sieht ein Verfahren vor
In diesen Fällen erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde, in Hessen der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, die verbindliche Auskunft.
Checkliste vor dem Aufstellen
- Maße prüfen: Bleibt die Garage oder der Carport unter 50 m² Grundfläche, das Gerätehaus unter 30 m³?
- Bei Garage und Carport die Kenntnisgabe an die Gemeinde einreichen und die 14 Tage abwarten.
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften bei der zuständigen Behörde einsehen.
- Grenzbebauung prüfen: Wandhöhe bis 3 m, Wandfläche bis 25 m² je Grenze, gesamt bis 15 m?
- Bei Unklarheiten eine Bauvoranfrage an die Behörde richten.
- Fundament und Statik einplanen.
So unterstützt FF Garagen
FF Garagen aus Gremsdorf plant und montiert Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser und Mülltonnenboxen in Franken und den angrenzenden Regionen, dazu zählt auch der hessische Raum. Unsere Standardmaße sind so ausgelegt, dass sie sich gut in den genehmigungsfreien Rahmen einfügen lassen. Bei einem Vor-Ort-Termin vermisst Inhaber Roman Fast den Bauplatz und berät Sie zu Maßen und Standort. Anschließend erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot. Die Regelungen der übrigen Bundesländer finden Sie in unserer Übersicht Baugenehmigung nach Bundesland.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden gibt die Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 in der aktuell geltenden Fassung wieder (Rechtsstand: Juli 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzesfassung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, für die Kenntnisgabe ist die Gemeinde zuständig.
Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Hessen
Ist ein Carport in Hessen genehmigungsfrei?
In der Regel ja, wenn die Grundfläche höchstens 50 m² beträgt (Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.2 HBO). Ein Carport gilt nach § 2 HBO als Garage. Für Garage und Carport ist der Gemeinde das Vorhaben zur Kenntnis zu geben, der Baubeginn ist 14 Tage danach möglich.
Wie groß darf eine Garage in Hessen ohne Baugenehmigung sein?
Bis zu 50 m² Grundfläche, Zufahrten bis 200 m² eingeschlossen (Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.2 HBO). Eine Wandhöhe schreibt die Genehmigungsfreiheit selbst nicht vor, die 3-m-Grenze gilt erst für das Bauen an der Grundstücksgrenze.
Was bedeutet die Kenntnisgabe an die Gemeinde?
Für baugenehmigungsfreie Garagen und Carports reichen Sie der Gemeinde die erforderlichen Bauvorlagen ein. Mit dem Bau dürfen Sie 14 Tage nach Eingang beginnen, wenn die Gemeinde in dieser Zeit kein Baugenehmigungsverfahren verlangt (Anlage Abschnitt IV Nr. 1 HBO).
Darf ich die Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja. Garagen und untergeordnete Gebäude für Abstellzwecke sind an der Grenze zulässig, wenn die mittlere Wandhöhe 3 m und die Wandfläche je Nachbargrenze 25 m² nicht überschreiten (§ 6 Abs. 10 HBO). Die gesamte Grenzbebauung je Grundstück darf höchstens 15 m lang sein, Dachüberstände zählen mit.
Ist eine Mülltonnenbox in Hessen genehmigungspflichtig?
Kleine Gebäude ohne Aufenthaltsräume sind bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt baugenehmigungsfrei (Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.1 HBO). Eine übliche Mülltonnenbox liegt weit darunter, eine Kenntnisgabe an die Gemeinde ist hier nicht vorgesehen.
Bedeutet genehmigungsfrei, dass ich ohne weitere Prüfung bauen darf?
Nein. Nach § 62 Abs. 2 HBO müssen Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften gelten weiter. Prüfen Sie diese vor dem Aufstellen bei der zuständigen Behörde.
Braucht ein Gerätehaus in Hessen eine Baugenehmigung?
Ein kleines Gerätehaus ohne Aufenthaltsräume ist bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt baugenehmigungsfrei (Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.1 HBO). Ein größeres Gerätehaus darüber braucht ein Verfahren.