In Rheinland-Pfalz lassen sich viele Garagen und Carports genehmigungsfrei errichten. Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) stellt Garagen, überdachte Stellplätze und kleine Gerätehäuser unter klaren Voraussetzungen von der Genehmigung frei. Wichtig zu wissen: Genehmigungsfrei bedeutet nicht regelfrei.
Auf einen Blick
- Garage oder Carport genehmigungsfrei bis 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände bis 3,20 m, bei Giebeln bis 4 m Firsthöhe, nicht im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO).
- An der Grundstücksgrenze zulässig bei 3,20 m mittlerer Wandhöhe, höchstens 12 m je Grundstücksgrenze und 18 m insgesamt (§ 8 Abs. 8 LBauO).
- Gerätehäuser und Mülltonnenboxen als kleine Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 50 m³ umbauten Raums genehmigungsfrei, im Außenbereich bis 10 m³ (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO).
- Auch genehmigungsfrei: Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften gelten weiter (§ 62 Abs. 3 LBauO).
Wann Garage und Carport in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei sind
Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) genehmigungsfrei, wenn die Grundfläche höchstens 50 m² und die mittlere Wandhöhe der Außenwände jeweils höchstens 3,20 m beträgt; bei Wänden mit Giebeln darf die Firsthöhe 4 m nicht überschreiten. Carports sind im Gesetz ausdrücklich als überdachte Stellplätze mitgemeint. Ein Detail von Rheinland-Pfalz: Die mittlere Wandhöhe der Außenwände darf hier bis 3,20 m betragen.
Bauen direkt an der Grundstücksgrenze
§ 8 Abs. 8 LBauO erlaubt Garagen ohne Feuerstätten sowie sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten an der Grundstücksgrenze oder in einem Abstand bis zu 3 m ohne eigene Abstandsfläche, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3,20 m und die Länge an einer Grundstücksgrenze höchstens 12 m beträgt und das Dach zur Grenze nicht mehr als 45 Grad geneigt ist; Giebel an der Grenze dürfen höchstens 4 m hoch sein. Über alle Grundstücksgrenzen zusammen darf diese Grenzbebauung insgesamt 18 m nicht überschreiten.
Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Auch ein genehmigungsfreies Vorhaben muss das übrige Baurecht einhalten. Nach § 62 Abs. 3 LBauO entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung, die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Das heißt konkret: Ein Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften können Standort, Größe, Dachform oder Farbe trotzdem regeln. Prüfen Sie deshalb vor dem Aufstellen immer den Bebauungsplan für Ihr Grundstück bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Gerätehäuser und Mülltonnenboxen
Kleine Nebengebäude bemisst Rheinland-Pfalz nach dem umbauten Raum. Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis zu 50 m³ umbauten Raums genehmigungsfrei, im Außenbereich bis zu 10 m³. Ein Gerätehaus und erst recht eine Mülltonnenbox liegen mit ihrem Volumen regelmäßig darunter und sind im Innenbereich in aller Regel genehmigungsfrei. Ein Gerätehaus über 50 m³ umbauten Raums braucht dagegen ein Verfahren.
Was gilt im Außenbereich?
Im Außenbereich gelten strengere Regeln. Garagen und Carports sind dort nicht genehmigungsfrei, und kleine Gebäude sind nur bis 10 m³ umbauten Raums frei. Auch in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern gilt die Genehmigungsfreiheit nicht. Für ein Vorhaben im Außenbereich sollten Sie in jedem Fall zuerst die untere Bauaufsichtsbehörde einbinden.
Wann Sie in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung brauchen
Ein Bauantrag wird nötig, sobald Ihr Vorhaben die genannten Grenzwerte überschreitet oder besondere örtliche Vorgaben bestehen:
- Garage oder Carport mit Grundfläche über 50 m² oder mittlerer Wandhöhe über 3,20 m
- ein kleines Gebäude über 50 m³ umbauten Raums
- Standort im Außenbereich oder in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern
- ein Bebauungsplan oder eine Satzung sieht ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren vor
In diesen Fällen erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde, in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung, die verbindliche Auskunft.
Checkliste vor dem Aufstellen
- Maße prüfen: Bleibt die Garage oder der Carport unter 50 m² Grundfläche und 3,20 m mittlerer Wandhöhe, das Gerätehaus unter 50 m³?
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einsehen.
- Grenzbebauung prüfen: höchstens 12 m je Grenze und 18 m gesamt, Giebel bis 4 m?
- Bei Unklarheiten eine Bauvoranfrage an die Behörde richten.
- Fundament und Statik einplanen.
So unterstützt FF Garagen
FF Garagen aus Gremsdorf plant und montiert Fertiggaragen, Carports, Gerätehäuser und Mülltonnenboxen in Franken und den angrenzenden Regionen. Unsere Standardmaße sind so ausgelegt, dass sie sich gut in den genehmigungsfreien Rahmen einfügen lassen. Bei einem Vor-Ort-Termin vermisst Inhaber Roman Fast den Bauplatz und berät Sie zu Maßen und Standort. Anschließend erhalten Sie Ihr Festpreis-Angebot. Die Regelungen der übrigen Bundesländer finden Sie in unserer Übersicht Baugenehmigung nach Bundesland.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden gibt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in der aktuell geltenden Fassung wieder (Rechtsstand: Juli 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die jeweils geltende Gesetzesfassung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Vorhaben erteilt die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz
Ist ein Carport in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei?
In der Regel ja, wenn die Grundfläche höchstens 50 m² und die mittlere Wandhöhe der Außenwände höchstens 3,20 m beträgt und der Carport nicht im Außenbereich steht (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO). Ein Bebauungsplan kann zusätzliche Vorgaben machen.
Wie groß darf eine Garage in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung sein?
Bis zu 50 m² Grundfläche und 3,20 m mittlerer Wandhöhe der Außenwände, bei Giebeln bis 4 m Firsthöhe (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO). Größere oder höhere Garagen brauchen ein Verfahren.
Darf ich die Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja. Garagen ohne Feuerstätten sowie sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten sind an der Grenze zulässig, wenn die mittlere Wandhöhe 3,20 m und die Länge an einer Grundstücksgrenze 12 m nicht überschreiten (§ 8 Abs. 8 LBauO). Über alle Grenzen zusammen sind höchstens 18 m erlaubt.
Ist eine Mülltonnenbox in Rheinland-Pfalz genehmigungspflichtig?
Kleine Gebäude ohne Aufenthaltsräume sind bis 50 m³ umbauten Raums genehmigungsfrei, im Außenbereich bis 10 m³ (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO). Eine übliche Mülltonnenbox liegt weit darunter.
Sind Garage und Carport auch im Außenbereich genehmigungsfrei?
Nein. Im Außenbereich sind Garagen und Carports nicht genehmigungsfrei, kleine Gebäude nur bis 10 m³ umbauten Raums (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und f LBauO). Dort sollten Sie die untere Bauaufsichtsbehörde einbinden.
Bedeutet genehmigungsfrei, dass ich ohne weitere Prüfung bauen darf?
Nein. Nach § 62 Abs. 3 LBauO gelten Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Vorschriften weiter. Prüfen Sie diese vor dem Aufstellen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Braucht ein Gerätehaus in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung?
Ein Gerätehaus ohne Aufenthaltsräume ist bis 50 m³ umbauten Raums genehmigungsfrei, im Außenbereich bis 10 m³ (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO). Ein größeres Gerätehaus braucht dagegen ein Verfahren.